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Public Domain, CC und Co.

Im September 2017 hatte ich ein Thema aufgegriffen, das viele von uns betrifft, und über das wir in Zukunft wohl noch öfter reden/schreiben müssen. Es geht um Nutzungsrechte für im Internet „gefundene“ Bilder und Grafiken. Ich hatte einige Begriffe in den Raum gestellt, die ich gerne ein bisschen erläutern möchte.

 

Public Domain ist ein Lizenzmodell, dessen Wurzeln im amerikanischen Raum liegen. Stellt ein Urheber sein Werk unter die Public Domain, verzichtet er damit auf seine Rechte. Laden Sie sich eine Abbildung von einem Portal herunter, das als Lizenz die "Public Domain" anbietet, können Sie davon ausgehen, dass Sie den Inhalt problemlos einsetzen können.

 

Creative Commons sind bitte mit Vorsicht genießen. Solche Bilder stehen qualitativ oft professionell fotografierten Bildern in nichts nach. CC erleichtert die Vereinbarung der Rechte zwischen dem Urheber und dem Nutzer. Der Rechteinhaber wählt aus den zur Verfügung stehenden Lizenzen die passende Vorgabe aus. 

 

Der Nutzer hält sich daran. Für Leute, die Material unter CC einsetzen wollen, sind die grundlegenden Lizenzmodelle wichtig: BY – Nennung des Urhebers, NC/ Not Commercial – keine kommerzielle Nutzung, ND/ No Derivates – keine Bearbeitung (z. B. kein Logo einsetzen, keine Farbanpassung), SA/Share alike – Werk darf nach Änderungen nur unter den gleichen Bedingungen weitergegeben werden.

 

Diese Formen werden in aller Regel miteinander kombiniert. Dient die Internetseite kommerziellen Zwecken, sollte auf jegliches Material der Kategorie "NC" verzichtet werden.

 

Eine Reihe von Bilder-Portalen bieten Stockbilder und andere Grafiken "royalty free" oder ohne "Lizenzgebühren" an. Das heißt nicht, dass die Bilder kostenlos eingesetzt werden. Wer bei solchen Diensten das Nutzungsrecht erwirbt, kann das Bild dann zeitlich unbegrenzt einsetzen. Bevor das Motiv dann aber auf die Homepage oder auf den Flyer wandert, sollten Sie die Beschreibung der Datei genauesten durchzulesen. Möglicherweise hat der Urheber für sein Foto abweichende zusätzliche Bestimmungen getroffen, die den Einsatz auf bestimmten Seiten oder Umfeldern, in bestimmten Druckauflagen einschränken oder verbieten.

 

Wie schon oft gesagt, keine Probleme mit Urheberrecht haben alle Fotografen, die selbst zum Urheber werden. Da kommt dann allenfalls das Personenrecht zum Tragen. Aber das ist eine andere Geschichte, und soll ein anderes Mal erzählt werden.